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Adly MinCar 320 OnRoad
Probieren Sie es einfach aus: Erleben Sie den ultimativen Freizeitspaß und ein unvergessliches Fahrerlebnis im MINIcar für Jung und Alt.
Jetzt 100% Kartfeeling:
- Sie werden begeistert sein!
- Der absolute Spaßbringer, unser MINIcar powered by Adly!
- Die MINIcars sind fahrbar mit Führerscheinklasse 3/B!
Im ergonomischen Sportsitz werden Sie sich wie auf der Kartbahn fühlen.
Für Ihre Sicherheit sorgen Sicherheitsgurt und Überrollbügel.
Perfektes Handling mit sportlicher Fahrwerksgeometrie und Fliehkraftautomatik. Nur 376 kg Leergewicht mit extrem tiefer Schwerpunkt sorgen für das einmalige Kart-Fahrerlebnis.
Selbstverständlich können Sie sofort auf die Straße, unsere MINIcars haben die EU-Straßenzulassung.
Technische Daten
- Gewicht: 376,00 kg
- Ausmaße(LxBxH): 2670 x 1480 x 1565 mm
- Drehzahl: 7250 U/Min
- Nennleistung: 15 kw
Bei uns ab sofort
ab € 7.990,- |
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Neues Gesetz
Winterreifenpflicht - auch für Roller
Wir bieten Ihnen Reifen der Marke Heidenau und Sava von Kymco zu günsigen Preisen.
Sprechen Sie uns an.
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Wir kaufen Ihr Gebrauchtfahrzeug (Roller oder Quad),
sprechen Sie uns an.
NEU!
Showroom im Quadcenter Leverkusen NEU!

Pressemittleilung:
Unter dem Motto "Quadfahren für alle" eröffnete
das Quad Center Leverkusen in Küppersteg, Adolf Kaschny
Str. 16, Ende Juni 2009 seine Ausstellungshalle und ermöglichte
es vielen Interessierten, Testfahrten durchzuführen.
Vertreten werden u.a. die Marken Kymco, Herkules, Cectek, Triton
und demnächst auch Yamaha.
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Erfahrungen
mit Billig-Quads ... ein Leserbrief
"Ich
möchte mir ein möglichst günstiges Quad
zulegen. In Eurem Katalog finde ich nicht viel über
Fahrzeuge aus China. Nach der Beschreibung der Händler
im Internet sind die Dinger ja nicht schlecht. Oder? Ein
Arbeitskollege, der eine Yamaha 660 besitzt, meinte, für
den Preis kann man wohl nicht mehr verlangen und sie würden
ausreichen., wenn man nur ein bisschen hin und her fahren
will. Könnt Ihr mir vielleicht ein paar Tipps geben
zu Quads aus China?"
Antwort
der Redaktion:
"In unserem Katalog haben wir so gut wie alle Fahrzeuge – auch
aus China – aufgeführt, die nach Deutschland importiert
werden über Importeure, von denen wir annehmen können,
dass sie sich auch um Ersatzteilversorgung und Garantieleistungen
kümmern. Die Probleme, die bei Billig-Quads auftreten
können, die kann sich dein Arbeitskollege, der eine
echte Yamaha fährt, wahrscheinlich gar nicht vorstellen.
Sie bestehen häufig in wenig durchdachten (und daher
alles andere als optimal funktionierenden) Konstruktionen,
einer minderwertigen Verarbeitungsqualität und einer
schlechten Ersatzteilversorgung. Wir haben es geschafft,
ein neues Billig-Quad in weniger als 10 km schrottreif zu
fahren. Ohne Unfall, versteht sich, die Schäden sind
allein durch gewöhnliche Nutzung entstanden. Gewiss,
ein Betrag von 1500 Euro mag günstig erscheinen für
ein neues Quad – wenn das allerdings bereits nach wenigen
Kilometern nicht mehr verwendbar ist, dann ist das ein verdammt
teures Fahrzeug.
Aus diesem Grund empfehlen wir mit den Tests in ATV&QUAD
Magazin und den Hinweisen in unserem Katalog ausschließlich
solche Fahrzeuge, für die ein Importeur in Deutschland
gerade steht. Der Garantien bearbeitet und eine Ersatzteilversorgung
gewährleistet.
Wenn du dich für ein extrem billiges Fahrzeug entscheidest
und das womöglich bei einem Internet-Händler kaufst,
dann sollte Dir klar sein, dass du zwar ein gesetzliches
Recht auf Gewährleistung hast, dein Fahrzeug aber mitunter
monatelang nicht benutzen kannst, weil Teile nicht verfügbar
sind. Oder weder Garantieleistungen och Ersatzteile erhältst,
weil der Importeur oder der Händler bei dem du das Fahrzeug
gekauft hast, plötzlich pleite ist – und womöglich
unter anderen Namen neu firmiert und das gleiche Spiel mit
anderen Quadfahrern treibt ..."
Quelle:
ATV & Quad
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Quad-Events
für Betriebsfeiern
Das
Highlight für jedes Betriebsfest, Geburtstage, Polterabend,
Jubiläen - also rundum wo es was zu feiern gibt.
Wir
erarbeiten Ihnen ein individuelles Rahmenprogramm. Spaß für
alle garantiert. Fordern Sie unverbindlich unser Info-Material
an. |
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| Quads
aus der Kiste ...
Artikel
gesehen im Mover Ausgabe März
2006:
Wer von
Euch hat nicht schon irgendwo ein Quad für einen
irre günstigen Preis gesehen? Doch Vorsicht! Habt ihr
euch mal gefragt woher dieser Billigpreis kommt?
Schon mal gelesen „Quad in OVP und vormontiert.“ Oder „...Quad
mit COC-Papier“? Wir wollen euch heute mal zeigen, was
alles nötig und wichtig ist, bevor ein seriöser Händler
euch ein gutes Quad verkauft.
Hans-Georg Mitschke von SMC-Quad Hannover und SMC Deutschlandimporteur
Michael Dreyer zeigten es uns an einigen Beispielen.
Manch ein „Händler“ liefert euch euer bestelltes
Quad einfach nur vor die Tür, denn das heißt
(„OVP 8originalverpackt und vormontiert“) und schickt
euch das COC-Papier erst später, wenn ihr einen Nachweis
erbracht habt, dass das Fahrzeug von einer Werkstatt fachgerecht
montiert wurde. Also bleibt alles an euch hängen: Werkstatt
suchen, die 200kg schwere Kiste irgendwie dahin bringen (dafür
Transporter mieten?) und dann die fette Rechnung bezahlen.
Das dürften allein für die Montage des Quad so um
die 250 Euro sein. Im günstigsten Fall geht das recht
schnell, vorausgesetzt es finden sich keine Transportschäden.
Dann habt ihr die Wahl: reklamieren oder die Schäden ignorieren?
Aber wer will schon ein neues Quad, welches bereits abgegriffen
aussieht? Also reklamieren! Das heißt, euren „Händler“ anrufen,
ihm das Problem schildern und wenn ihr ganz großes Glück
habt, lässt er sich darauf ein, dass ihr ihm das schadhafte
Teil schickt, er es sich ansieht und bei seinem Lieferanten
ein neues Teil bestellt. Das kann dann mehrere Wochen dauern.
Aber das macht nix, denn somit habt ihr wochenlang Zeit euch
zu überlegen wie ihr 1. das Quad in der Kiste nun wieder
aus der Werkstatt bekommt, denn die ist ja schließlich
keine Lagerhalle und
2. wo ihr die Riesenkiste solange unterstellt.
Blöd nur, dass ihr die bereits erledigte Arbeit von Mechaniker
erst mal bezahlen müsst, und besonders blöd, das
ihr immer noch kein fahrbereites Quad habt.
Theoretisch
könnt ihr die unfreiwillig gewonnene Zeit
ja nun wenigstens sinnvoll nutzen, indem ihr zur Zulassungsstelle
geht und euch dort stundenlang (viel Papierkram – teuer
und dauert ewig!) die Zeit um die Ohren schlägt, um aus
einem COC-Papier einen ordentlichen Brief erstellen zu lassen.
Aber halt: das Papier kommt ja erst, wenn die Werkstatt bestätigt
hat, dass das Quad fachgerecht montiert wurde! Endlich hat
der Ersatz für das beschädigte Teil vom Lieferanten über
den sogenannten Händler den Weg zu Euch gefunden und ihr
könnt euch wieder mit eurem Quad in der Kiste (unterm
Arm?) zur Werkstatt begeben. Nachdem das Quad zusammengebaut
ist drückt euch der Meister nicht nur die lang ersehnte
und dringend benötigte Becheinigung in die Hände,
sondern auch die leere Kiste. Die dürft ihr erst mal teuer
entsorgen. Nun steht ihr vor eurem Fahrzeug, bestaunt es und
manch einer staunt auch nicht schlecht, wenn er feststellt,
dass sein fertiges Quad lediglich entfernte Ähnlichkeit
mit dem eigentlich Bestellten und auch Bezahlten hat. Soviel
zu Blinkäufen....
Mit viel Glück erreicht ihr den „Händler“ dann
noch, um das zu reklamieren, bevor dieser, wie schon oft passiert,
seine „Firma“ dicht macht und für immer verschwindet.
Und was tun bei einem Garantiefall?
Wenigstens
das COC.-Papier hat er euch aber vorher noch geschickt. Wenn
ihr dann einen Brief erstellt und eurer Quad angemeldet
habt, könnt ihr nun endlich losfahren! Pech, dass ihr
nicht nur ein anderes Quad fahrt, als ihr euch vorgestellt
und gekauft habt, sondern auch noch ein veraltetes Modell,
weil soviel Zeit vergangen ist, dass inzwischen Neuere auf
dem Markt sind.
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Helmpflicht
für Quadfahrer
Seit
dem 21.12.2005 gibt es durch den kurzfristigen Beschluß des
Bundesrates eine gesetzliche Helmpflicht:
"Wer
Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige
Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen
mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten
Schutzhelm tragen.“
So
weit die 40. Verordnung zur Änderung der straßenverkehrsrechtlichen
Vorschriften vom 21.12.2005, die ab sofort in Kraft tritt.
Damit
sind die Fahrer von Quads und ATV den Roller- und Motorradfahrern
gleichgestellt. |
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