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Allgemeine
Geschäftsbedingungen mit Widerrufsbelehrung
(in der Fassung vom 29.11.2005)
Präambel
" Quad-Center-Leverkusen" ist
eine internetgestützte Vermarktungsplattform (WebShop)
für Freizeit- und Sportfahrzeuge nebst Ersatzteil-
und Zubehörhandel sowie geführten Quad-Touren
und Lehrgängen
§ 1
Allgemeines / Vertragsabschluss
Vertragspartner
ist die Firma Quad-Center-Leverkusen im nachfolgenden
Text QCL benannt, vertreten durch Ruth Pinder, Adolf
Kaschny Str. 16b, 51373 Leverkusen
Für
alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.von
QCL. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
gelten nur insoweit, als das QCL ihnen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat. In Ergänzung hierzu
gelten ebenfalls die den Produkten beiliegenden Lizenzbedingungen
der Hersteller. Alle Produktnamen und Logos sind Eigentum
der jeweiligen Hersteller. Produktabbildungen sind
beispielhafte Abbildungen und können von gelieferten
Produkten abweichen.
Unsere
Angaben und Angebote hinsichtlich der von uns vertriebenen
Waren und Produktbeschreibungen sind freibleibend.
Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung
und Verbesserung der Produkte behalten wir uns Änderungen
in Konstruktion und Ausführung gegenüber
den in Druckschriften und unserem Online-Shopsystem
gemachten Angaben vor. Vorgenanntes gilt auch für Änderungen,
die dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen. Druckfehler
und Irrtümer behalten wir uns vor.
Kaufverträge
kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
(eMail genügt) oder die Annahme der Ware durch
den Kunden (und nach Ablauf der Widerrufs- / Rückgabefrist)
zustande. Mit dem Öffnen der Originalverpackung,
respektive der Plastikfolie erkennt der Kunde unseren
Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen
an.
Übertragungen
von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen
der schriftlichen Zustimmung des QCL. Abweichungen
von diesen Geschäftsbedingungen, ergänzende
Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich
der Schriftform.
§ 2
Preise und Zahlungsbedingungen
Für
die Lieferung gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung
der Ware. Bei Lieferung aufgrund von Abrufverträgen
ist der Zeitpunkt der Versendung der jeweiligen Warenlieferung
maßgeblich. Das gesetzliche Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht
im Fernabsatzgesetz gem. § 5 bleibt unberührt.
Wechsel
oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber
entgegengenommen. Diskont- und Einzugsspesen gehen
zu Lasten des Käufers. Für die rechtzeitige
Vorlage übernimmt QCL keine Haftung.
Zurückbehaltungsrechte
stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine
Aufrechnung des Käufers ist ausgeschlossen, es
sei denn, die Gegenansprüche des Käufers
sind rechtskräftig festgestellt oder von QCL unbestritten.
§ 3
Lieferfristen, Verzug und Unmöglichkeit
Verbindliche
Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden.
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung.
Die
Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit,
bis der Käufer das QCL die für die Ausführung
des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben
hat und bis eine Anzahlung oder Vorauszahlung, soweit
diese vereinbart wurde, eingegangen ist.
Alle
Angebote und vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Das
QCL übernimmt kein Beschaffungsrisiko und ist
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, soweit
trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden
Einkaufsvertrages des QCL ihrerseits den Liefergegenstand
nicht erhält. Die Verantwortlichkeit des QCL für
Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
Das QCL wird den Käufer unverzüglich über
die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes
informieren und wenn das QCL zurücktreten will,
das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben;
das QCL wird dem Käufer im Falle des Rücktritts
die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
Ist
die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt,
z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche
Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung zurückzuführen,
verlängern sich die Fristen angemessen. Das QCL
haftet bei Verzögerung der Leistung in den Fällen
des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit nach
den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen
der Verzögerung der Leistung wird die Haftung
des QCL für den Schadensersatz neben der Leistung
auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung
auf 10 % des Rechnungswertes der betroffenen Lieferung
bzw. Leistung begrenzt. Weitergehende Ansprüche
des Käufers sind – auch nach Ablauf einer
von dem QCL etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Soweit
die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer
berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen
zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch
des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt
der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen
auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung/
Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt
werden kann. Weitere Ansprüche des Käufers
wegen Unmöglichkeit Leistung/ Lieferung sind ausgeschlossen.
Die hier genannte Beschränkung gilt dann nicht,
wenn das QCL die Unmöglichkeit auf Grund von Vorsatz,
der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zu
vertreten hat. Das Recht des Käufers zum Rücktritt
von diesem Vertrag bleibt unberührt.
§ 4
Teillieferung, Versand, Gefahrtragung
Das
QCL ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern sie dem
Käufer zumutbar sind und nicht ausdrücklich
etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten
für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrübergang
und Gewährleistungspflichten als selbständige
Lieferungen. Es ist dem Käufer nicht gestattet,
selbständige Teillieferungen zurückzuweisen.
Soweit ein Artikel kurzfristig nicht lieferbar sein
sollte, entscheiden wir nach unserer Wahl, ob der Artikel
mit „Bitte neu bestellen“ ausgewiesen wird
oder eine Nachlieferung –für Sie kostenfrei-
erfolgt.
Von
uns ausgelieferte Waren sind für den Transport
versichert. Der Käufer ist verpflichtet, die Sendung
bei Erhalt auf äußere Unversehrtheit zu überprüfen.
Sollte der Käufer feststellen, dass ein Transportschaden
eingetreten ist, ist von ihm eine Bestätigung
durch den Anlieferer zu veranlassen. Bei festgestellten
Transportschäden bringen Sie das Paket bitte umgehend
zur Post bzw. zu dem eingesetzten Transportunternehmen
und lassen Sie sich bitte über die Beschädigung
eine entsprechende Bestätigung aushändigen.
Sodann senden Sie das Paket bitte unfrei und mit der
Bestätigung des Transportunternehmens versehen
an uns zurück. Sie erhalten dann eine Ersatzlieferung.
Bei
Bestellungen von Unternehmern gilt, dass die Gefahr
auf den Erwerber übergeht, sobald wir die Sache
ordentlich verpackt an den Transporteur übergeben
haben.
§ 5
Rückgabe-/Widerrufsrecht für Verbraucherverträge
Widerrufsbelehrung
Verbraucher
können ihre Vertragserklärung innerhalb von
14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform
(z. B. Brief, Telefax) oder durch Rücksendung
der Ware widerrufen. Bei nicht paketversandfähigen
Waren genügt die Absendung eines Rücknahmeverlangens.
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser
Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Sache bzw. des Rücknahmeverlangens.
Widerruf bzw. Rücknahmeverlangen sind an QCL zu
richten.
Widerrufsfolgen/Folgen
des Rücknahmeverlangens
Kann
der Käufer die empfangenen Leistungen ganz oder
teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, hat der Käufer insoweit
Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von
Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der
Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie
sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen
wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen
können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch
nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten
und Gefahr zurückzusenden. Bei einer Rücksendung
aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt
bis zu 40,00 EUR beträgt, haben Sie die Kosten
zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten
entspricht. Anderenfalls ist die Rücksendung für
Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Lieferungen
werden bei Ihnen auf unsere Kosten und unser Risiko
abgeholt.
Das
Widerrufs- und Rückgaberecht gilt nicht in den
vom Gesetz geregelten Ausnahmefällen, insbesondere
nicht bei Verträgen: Über Lieferung von Waren,
die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer
Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung
geeignet sind. Über Lieferung von Audio- oder
Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten
Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden
sind.
Ende
der Widerrufsbelehrung
§ 6
Eigentumsvorbehalt
Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur
vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus
dem Vertrag vor.
Der
Käufer ist nach vorheriger Einholung unserer Zustimmung
berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen, soweit er sich nicht uns gegenüber
mit Zahlungen in Verzug befindet. Der Käufer tritt
bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem
Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung
in Höhe des Kaufpreises, bei geleisteten Teilzahlungen
in Höhe des noch offenen Betrages, an das QCL.
Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf
die Kaufsache vor der vollständigen Bezahlung
hat der Käufer das QCL unverzüglich schriftlich
zu benachrichtigen.
§ 7
Gewährleistung, Haftungsausschluss bzw. -Begrenzung
Die
Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung beschränken
sich zunächst nach Wahl des Kunden als Verbraucher
auf das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung,
wobei die Wahl des Verbrauchers durch das QCL verweigert
werden kann, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist. Soweit der Kunde Unternehmer
ist, gilt dieses Wahlrecht nicht. Soweit Nachbesserung
oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde
zur Herabsetzung der Vergütung oder zum Rücktritt
vom Vertrag nach eigener Wahl berechtigt. Schadensersatzansprüche
bleiben unberührt. Eine Nachbesserung gilt mit
dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder weigert
sich der Verkäufer, diese vorzunehmen, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises
verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz
verlangen. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung
von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu
den untenstehenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
Die
Haftungsbeschränkungen gemäß § 7
Abs. 1 gilt nicht für Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder
vorsätzlichen Pflichtverletzung des QCL, deren
gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen
beruhen oder auf der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für solche Schäden haftet das QCL uneingeschränkt.
Entsprechendes gilt für die durch vorsätzliche
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen oder
Arglist des QCL, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
seiner Erfüllungsgehilfen hervorgerufene Schäden.
Das
QCL haftet auch für die fahrlässige Verletzung
von vertraglichen Hauptpflichten, sog. Kardinalpflichten.
Dies jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Für Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten
durch einfache Fahrlässigkeit haftet das QCL im Übrigen
nicht.
Das
QCL leistet keine Gewährleistung für:
- Missbrauch
- Nachlässigkeit
- Verwendung
nicht von QCL oder Putoline vorgeschriebene Öle
und Schmierstoffe. #
- Falsche Behandlung
und ungeeigneter Einsatz
- Mechanische
Beschädigung
- Reparatur,
Anpassung, Einstellung durch eine nicht autorisierte
Service-Firma
- Nichteinhaltung
der vorgeschriebenen Kundenintervalle
- Rost
bzw. Korrisionsschäden
- Beschädigung durch Gewalteinwirkung, Feuchtigkeit,
Verschmutzungen, oder andere nicht des Fahrzeugs entsprechenden
Einflüsse
- Sport-
Wettbewerbseinsätze oder Geländeeinsätze
- Verschleißteile oder Überlassung wie z.B.
Glühlampen, Glas, Sicherungen, Zündkerzen,
Reifen, Kupplung, Ketten, Ritzel, Kettenrad, Bemsbeläge,
Züge, Filter, Bezin-, Brems und Ölleitungen
- Kraftstoffablagerungen
- Batterien
alter 6 Monate
- Schäden durch Unfall, falsche Bedienung oder zu
späte Behebung eines
Schadens
- Schäden wo sich der Benutzer nicht bemüht hat
schnellstmöglich
den Schaden beheben
zu lassen
- Unsachgemäße Lagerung
§ 8
Hinweis über Pflichten des Käufers bei
Vorliegen von Mängeln, Gewährleistungsfristen
Hinweis
für Verbraucher:
Soweit
bei Übergabe der Ware diese mit einem offensichtlichen
Mangel behaftet sein sollte, ist der Mangel innerhalb
von zwei Wochen ab Übergabe der Ware gegenüber
dem QCL in Textform anzuzeigen, wobei die Absendung
der Mängelanzeige innerhalb der Frist genügt.
Die
Gewährleistungsfrist für gebrauchte Artikel
beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Übergabe.
Für Neuwaren gelten die gesetzlichen Fristen uneingeschränkt.
Hinweis
für Unternehmer:
Voraussetzung
für die wirksame Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
des Unternehmers ist, dass dieser den nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für
Endkunden beträgt die Verjährungsfrist für
Neuwaren 1 Jahr. Mängelansprüche bei Gebrauchtwaren
bestehen nicht.
§ 9
Datenschutz
Das
QCL weist den Käufer darauf hin, dass im Rahmen
des Vertragsschlusses Daten des Käufers erhoben
und gespeichert werden. Diese Daten können zur
Bonitätsprüfung auch an beauftragte und gemäß § 11
BDSG sorgfältig ausgewählte Partner des QCL übermittelt
werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich
behandelt.
Hinweis:
Durch die Bestellung erklärt sich der Käufer
mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Er
ist jederzeit berechtigt, seine Daten einzusehen und
ggf. Angaben verändern bzw. löschen zu lassen.
§ 10
Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es
ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anwendbar. Sofern der Kunde Unternehmer
oder eine juristische Person des öffentlichen
Rechts ist, ist Leverkusen Gerichtsstand. Das QCL ist
jedoch berechtigt, den Kunden auch an dem für
seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.
§ 11
Salvatorische Klausel
Sollten
eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz
oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden
Bestimmungen treten jeweils die gesetzlichen Regelungen. |